Aktuelles

NEUE KURSE STARTEN NACH DEN SOMMERFERIEN:

OBEDIENCE FÜR ANFÄNGER:

donnerstags 17.30 und freitags 16.30

OBEDIENCE FÜR FORTGESCHRITTENE:

dienstags 17.30 und samstags 9.00

ANGEBOT BIS 30.09.2010:

10 Stunden bezahlen -
11 Stunden bekommen

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VORSICHT - Hunde im Auto

Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals an alle motorisierten Hundebesitzer appellieren:
Lassen Sie Ihren Vierbeiner in keinem Fall länger als 10 bis 20 Minuten zur Sommerzeit allein im Auto!
Schon bei milden 20 bis 25°C steigt das Thermometer im Auto gerne man auf 60°C an, wenn Sie in der Sonne parken.
Dieses kann für Ihren Hund schnell zur tödlichen Falle werden, wie sich leider immer wieder zeigt.

Somit genießen Sie den hoffentlich noch langen Rest des Sommers lieber mit Ihrem Hund im Freien,

falls Sie unter anderem dort grillen, so nehmen Sie sich die Worte von Helen Thomson nicht so zu Herzen: "Ein gut erzogener Hund wird nicht darauf bestehen, dass du die Mahlzeit mit ihm teilst, er sorgt lediglich dafür, dass dein Gewissen so schlecht ist, dass sie dir nicht mehr schmeckt." In diesem Sinne: Guten Appetit allen Zwei- und Vierbeinern!

Obedience Python 1 Artgerechte Beschaeftigung Lauf Obedience Retriever

HH-Hundeführerschein

Als anerkannte Sachverständige für die Durchführung der Gehorsamsprüfung möchte ich Sie auf dieser Seite über die Gehorsamsprüfung informieren:

Die allgemeine Anleinpflicht für Hunde gilt in Hamburg seit dem 1. Januar 2007. Seit diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihren Hund grundsätzlich außerhalb Ihres eigenen Wohnbereiches bzw. Ihres eigenen eingezäunten Grundstückes und außerhalb der Hundeauslaufflächen an der Leine führen – es sei denn, Ihr Hund ist von der Anleinpflicht befreit.

Die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten Sie, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie Ihren Hund überall dort, wo keine „besonderen“ Anleinpflichten und keine Mitnahmeverbote gelten, unangeleint führen können. Zusätzlich sind in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bestimmte Wege, Pfade und Rasenflächen ausgeschildert, auf denen Sie Ihren Hund frei laufen lassen dürfen.

Inhalt der Gehorsamsprüfung

1. Gehen an lockerer Leine

Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/der Hundeführer stehen bleibt.

2. Sitz, Platz, Steh

Der Hund muss auf Signale der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.

3. Bleib

Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach 2 min.) kehrt die Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich – auch unter leichter Ablenkung – ruhig verhalten.

4. Kommen auf Ruf

Der Hund ist nicht angeleint. Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss zügig herankommen und sich problemlos anleinen lassen.

5. Die einzelnen Gehorsamsübungen sind mehrmals und in wechselnder Reihenfolge zu prüfen.

Während der Prüfung müssen sich mindestens nachfolgend aufgeführte Begegnungen ergeben haben oder, wenn nötig, mit Auftragspersonen nachgestellt werden:

  • Personen (Jogger, Skater, Radfahrer etc.) überholen/kommen dem Hund mit schneller Geschwindigkeit entgegen (dreimal in verschiedenen Situationen)
  • Begegnung mit einem angeleinten Hund und einem freilaufenden Hund
  • eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin/den Hundeführer zu, schüttelt ihr/ihm die Hand und fängt ein Gespräch an
  • eine Fremdperson geht auf den Hund zu und nimmt Kontakt mit ihm auf
  • die Hundeführerin/der Hundeführer geht mit dem Hund durch eine Gruppe

Folgende Hilfsmittel sind erlaubt:

  • festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp
  • Halti
  • Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
  • Leine
  • Pfeife
  • Einsatz von Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig
  • Hör- sowie Sichtzeichen

Voraussetzungen für die Abnahme der Gehorsamsprüfung:

  • Der Hund muss beim Bezirksamt registriert sein. Diese Registrierung ist unabhängig von der Gehorsamsprüfung für jeden Hund in Hamburg Pflicht.
  • Außerdem muss der Hund Haftpflicht versichert sein und über eine Chipkennung verfügen.

Anmeldung im jeweiligen Kundenzentrum der Bezirksverwaltung: 20,- €

Anmeldung im Internet über das Hamburger-Gateway: 10,- €

Folgende Unterlagen sind zur Prüfung mitzubringen:

  • Anmeldebescheinigung
  • Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung)
  • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chip-Nr.
  • Bestätigung über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Million € und einer Selbstbeteiligung von maximal 500 €

Unter dem Link Angebot finden Sie weitere Informationen zu meiner Abnahme der Gehorsamsprüfung.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Gehorsamsprüfung beinhaltet leider keinen Sachkundenachweis, aber wer Spaß daran hat, kann sich mit diesen Theoriefragen im Sachkundequiz testen.

Sachkundequiz

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