donnerstags 17.30 und freitags 16.30
dienstags 17.30 und samstags 9.00
10 Stunden bezahlen -
11 Stunden bekommen
Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals an alle motorisierten Hundebesitzer appellieren:
Lassen Sie Ihren Vierbeiner in keinem Fall länger als 10 bis 20 Minuten zur Sommerzeit allein im Auto!
Schon bei milden 20 bis 25°C steigt das Thermometer im Auto gerne man auf 60°C an, wenn Sie in der Sonne parken.
Dieses kann für Ihren Hund schnell zur tödlichen Falle werden, wie sich leider immer wieder zeigt.
falls Sie unter anderem dort grillen, so nehmen Sie sich die Worte von Helen Thomson nicht so zu Herzen: "Ein gut erzogener Hund wird nicht darauf bestehen, dass du die Mahlzeit mit ihm teilst, er sorgt lediglich dafür, dass dein Gewissen so schlecht ist, dass sie dir nicht mehr schmeckt." In diesem Sinne: Guten Appetit allen Zwei- und Vierbeinern!
Als anerkannte Sachverständige für die Durchführung der Gehorsamsprüfung möchte ich Sie auf dieser Seite über die Gehorsamsprüfung informieren:
Die allgemeine Anleinpflicht für Hunde gilt in Hamburg seit dem 1. Januar 2007. Seit diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihren Hund grundsätzlich außerhalb Ihres eigenen Wohnbereiches bzw. Ihres eigenen eingezäunten Grundstückes und außerhalb der Hundeauslaufflächen an der Leine führen – es sei denn, Ihr Hund ist von der Anleinpflicht befreit.
Die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten Sie, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie Ihren Hund überall dort, wo keine „besonderen“ Anleinpflichten und keine Mitnahmeverbote gelten, unangeleint führen können. Zusätzlich sind in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bestimmte Wege, Pfade und Rasenflächen ausgeschildert, auf denen Sie Ihren Hund frei laufen lassen dürfen.
Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/der Hundeführer stehen bleibt.
Der Hund muss auf Signale der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.
Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach 2 min.) kehrt die Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich – auch unter leichter Ablenkung – ruhig verhalten.
Der Hund ist nicht angeleint. Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss zügig herankommen und sich problemlos anleinen lassen.
Während der Prüfung müssen sich mindestens nachfolgend aufgeführte Begegnungen ergeben haben oder, wenn nötig, mit Auftragspersonen nachgestellt werden:
Anmeldung im jeweiligen Kundenzentrum der Bezirksverwaltung: 20,- €
Anmeldung im Internet über das Hamburger-Gateway: 10,- €
Unter dem Link Angebot finden Sie weitere Informationen zu meiner Abnahme der Gehorsamsprüfung.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Gehorsamsprüfung beinhaltet leider keinen Sachkundenachweis, aber wer Spaß daran hat, kann sich mit diesen Theoriefragen im Sachkundequiz testen.